Ein Umzug steht an – und damit die Rückgabe der alten Wohnung an den Vermieter. Was ein Mieter vor dem Auszug erledigen muss, kommt auf seinen Mietvertrag an.
Still ruht das Werftdreieck – denkt so mancher Rostocker. Der Eindruck täuscht. Auf der Fläche tut sich tatsächlich nicht viel, hinter den Kulissen schon. Ein Gespräch mit WIRO-Projektleiter Christian Jentzsch.