Häufig gestellte Fragen

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Azubis, Familien und Senioren: Wir wollen, dass jeder einen Platz zum Wohlfühlen findet. Auf der Suche nach einer passenden Wohnung müssen Sie jedoch in kurzer Zeit auf vieles achten. Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen helfen Ihnen, nichts zu übersehen.

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) mit günstiger Miete beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Voraussetzung für einen WBS ist Ihr Einkommen und das Ihrer Mitbewohner, welches eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt auf Antrag durch die Rostocker Stadtverwaltung und gegen Vorlage Ihrer Einkommensnachweise. Mit dem WBS-Rechner können Sie ihren Anspruch prüfen. Einen Wohnungsberechtigungsschein für eine öffentlich geförderte WIRO-Wohnung in Rostock beantragen Sie hier

IBAN und BIC ersetzen seit dem Februar 2014 die alten Kontonummern und Bankleitzahlen Ihrer Bankverbindung. Beide sind Teil der Umstellung auf das internationale SEPA-Zahlungssystem. SEPA steht für Single Euro Payment Area – auf deutsch: „Gemeinsames europäisches Zahlungsgebiet“. Beide Nummern finden Sie auf Ihren Kontoauszügen der Bank.

Die meisten WIRO-Mieter zahlen Ihre Miete per Bankeinzug - auch dieser wurde inzwischen komplett auf das SEPA-System umgestellt. Seitdem heißt die Einzugsermächtigung offiziell SEPA-Mandat.

Weitere Informationen zum SEPA-System finden Sie auf der www.sepadeutschland.de

Sie können unter der Rubrik „Mieten" nach einer passenden Wohnung suchen. Oder Sie erhalten passende Exposés, wenn Sie den „Wohnungswunsch“ ausfüllen. Ganz einfach geht das unter www.WIRO.de/Wunsch.

Oft bemühen sich mehrere Kunden um dieselbe Wohnung, darum können wir leider nicht jeden Wunsch prompt erfüllen. Bei mehr als einem Interessenten vergeben wir eine Wohnung nach intern festgelegten Kriterien.

Zur Überprüfung der Bonität des Mieters holt die WIRO Auskünfte bezüglich der über ihn gespeicherten personenbezogenen statistischen Daten bei einer vertraglich gebundenen Auskunftei (Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG) ein.

Die Miete sollte ein Drittel des Gesamteinkommens nicht überschreiten. Ist das Einkommen niedriger, ist ein Schuldbeitritt durch einen Dritten Voraussetzung für einen Mietvertrag. Das bedeutet: Die schuldbeitretende Person, oft Eltern oder Großeltern, haftet neben dem Mieter für die anfallenden Kosten. Das Einkommen des Bürgen muss ausreichend hoch sein.

Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, muss spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Hanse-Jobcenters Rostock vorlegen, dass die Miete übernommen wird.

Egal, ob Sie bei der WIRO eine Wohnung, ein Gewerbeobjekt oder einen Stellplatz anmieten - Sie zahlen keine Vermittlungsgebühr.

Wohnungsmieter hinterlegen bei Vertragsabschluss drei Nettokaltmieten als Kaution. Sie erhalten für die Dauer der Kautionshinterlegung die marktüblichen Zinsen.

Der Einzugstermin kann individuell mit uns vereinbart werden und ist nicht zwingend der erste Tag des Monats. Wir prüfen in jedem Fall Ihre Wünsche.

Die Mieter benennen einen Vertragspartner, von seinem Konto wird die Miete abgebucht. Jedoch: Alle Mieter sind gesamtschuldnerisch haftbar.

Sie mieten bei der WIRO eine Wohnung ohne Einbauküche. Ihre Küche können Sie nach Ihren persönlichen Vorstellungen einrichten. 

Reparaturaufträge nehmen die Wohnungsverwalter in den KundenCentern von Montag bis Donnerstag
07.00−17.00 Uhr und  Freitag 07.00−13.00 Uhr an. Den zentralen Notruf erreichen Mieter rund um die Uhr unter 0381 4567-4444, den Schlüsselnotdienst unter 0381 4567-4620.

Zum Nordosten gehören die Stadtteile: Dierkow, Toitenwinkel und Brinckmanshöhe. Im Nordwesten der Hansestadt liegen Evershagen, Lütten Klein, Groß Klein, Schmarl und Lichtenhagen.

Zu den „kalten" Betriebskosten gehören: Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Aufzüge, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Grundsteuer, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, TV- und Kabelanschluss. Zu den „warmen" Betriebskosten zählen Heizkosten und Warmwasserkosten. Eine Abrechnungsperiode läuft vom 1.Januar bis zum 31.Dezember eines Jahres. Die Abrechnung bekommen Mieter spätestens zwölf Monate nach Ablauf. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres kündigen.

Alle WIRO-Wohnungen sind an das Kabelnetz von infocity Rostock angeschlossen. Mehr als 100 TV- und 60 Radioprogramme in HD und digitale Qualität werden darüber empfangen. Die Kosten sind in den Betriebskosten enthalten. Über ihren Kabelanschluss können Mieter gegen eine Gebühr im Internet surfen, telefonieren und ca. 250 zusätzliche TV-Sender freischalten. Weitere Informationen bekommen Sie bei infocity-rostock.de. Bei technischen Störungen wählen Sie 0381 4487-87.

Die Kündigung muss schriftlich an die WIRO gerichtet und von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt. In den meisten Fällen beträgt sie drei Monate. Das Schreiben muss uns fristgerecht, spätestens am dritten Werktag eines Monats, vorliegen. Dabei zählt der Zeitpunkt des Eingangs.

Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie eine Bestätigung und wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen. Dabei besprechen wir alle Fragen, zum Beispiel anfallende Schönheitsreparaturen.

Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Damit alle Interessenten eine gerechte Chance haben, werden Nachmieter bei der WIRO grundsätzlich nicht bevorzugt. Wenn sich mehrere Kunden für eine Wohnung interessieren, laden wir zu einem Besichtigungstermin ein. Über die Vergabe wird danach entschieden.

Eine Auswahl freier Wohnungen aktualisiert die WIRO täglich.

Unter dem Menüpunkt „Meine WIRO" finden Sie alle KundenCenter mit Zuständigkeitsbereichen, Ansprechpartnern und Wegbeschreibungen auf einen Blick. Unsere Wohnungsverwalter kümmern sich um alle Fragen rund um Wohnung und Wohnanlage.

Schönheitsreparaturen sind Maler- und Renovierungsarbeiten des Mieters während der Nutzungsdauer der Wohnung. So müssen Wände und Decken, Fenster, Türen und Heizkörper in regelmäßigen Abstanden gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem Zustand der Wohnung und der aktuellen Rechtssprechung.

Kosten zur Beseitigung von Bagatellschäden muss der Mieter selbst tragen, dazu zählen Schäden an den Installationen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen. Die Kosten dürfen im Einzelfall den Betrag von 60 bzw. 100 Euro und jährlich maximal acht Prozent der Jahresmiete nicht übersteigen. Alle Details sind in den Mietverträgen geregelt.

Wenn die freundliche Bitte um Ruhe beim Nachbarn nichts nützt, können sich Mieter Unterstützung beim Sicherheitsunternehmen Exsiro holen, unter der Telefonnummer: 0381 2078-270. Die Wachprofis sind außerhalb der WIRO-Sprechzeiten für unsere Kunden im Einsatz. Sie erledigen auch Notreinigungen in WIRO-Häusern. Sie können die Exsiro zu folgenden Zeiten verständigen:
Montag bis Donnerstag 17−7 Uhr
Freitag 17 Uhr bis Montag 7 Uhr

Während der Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
07.00−17.00 Uhr
Freitag
07.00−13.00 Uhr sind die KundenCenter zuständig.

Stellplätze vermieten wir in fast allen Rostocker Stadtteilen. Wenden Sie sich an Ihren Wohnungsverwalter, er berät Sie gerne. Für WIRO-Mieter ist die Anmietung umsatzsteuerfrei. Für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Sicherheit unserer Mieter liegt uns am Herzen: Seit 2007 sind WIRO-Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

In vielen WIRO-Häusern gibt es ein Erdgeschoss beziehungsweise Hochparterre, die darüber liegende Etage zählt als das erste Obergeschoss.

In allen Hochhäusern und in ausgewählten Wohnanlagen sind WIRO-Hausmeister vor Ort. Sie sorgen für Sauberkeit und Ordnung. Reparaturen erledigen der WIRO-Bauservice oder Fachfirmen.

Wer sich einen Hund anschaffen möchte, muss vorher die Genehmigung vom Vermieter einholen. Hunde sind grundsätzlich willkommen. Aber wenn mehrere Menschen unter einemDach leben, müssen wir die verschiedenen Interessen abwägen.

Kleintiere, wie z.B. Hamster, Zierfische, und Wellensittiche bedürfen keiner Genehmigung.

Die WIRO vermietet Wohnungen für Singles oder Wohngemeinschaften, und Zimmer in den beiden WIROtels. Mit der Aktion U27 bieten wir jungen Leuten Sonderkonditionen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.WIRO.de/Jung

Bei der Entwicklung des Bestandes hat die WIRO die demographische Entwicklung immer im Blick. Seniorenfreundliche Wohnungen bieten wir in jedem Stadtteil an. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch mit unseren Kollegen der WIRO-Vermietung. Sie erreichen das Team unter 0381 4567-4567 oder vermietung{at}WIRO.de.

Die WIRO vermietet attraktive Gewerbeobjekte in ganz Rostock an. Geben Sie Ihre Vorstellungen unter https://www.wiro.de/mieten/gewerbe/gewerberaumwunsch.html an. Dann suchen wir nach passenden Objekten. Wichtig sind uns Ihre Informationen bei speziellen Anforderungen an Ihr Gewerbe. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich. Telefon: 0381 4567-2222.

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