Denkmalschutz fürs Sonnenblumenhaus

Sonnenblume an der Fassade in der Rostocker Mecklenburger Allee 13 bis 19
Das Sonnenblumenhaus in der Rostocker Mecklenburger Allee 13 bis 19. Foto: WIRO

Das Pogrom in Rostock-Lichtenhagen gehört mit zu den schlimmsten rassistischen Übergriffen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 25. August jährt sich der Anschlag zum 30. Mal.

Am Abend des 22. August 1992 versammeln sich vor dem Sonnenblumenhaus, das nach dem 400 Quadratmeter großen Blumenmosaik an seiner Fassade benannt ist, im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen rund 2.000 Menschen. Was dann folgte, verschaffte der Hansestadt international traurige Berühmtheit: In tagelangen Attacken entluden sich Menschenfeindlichkeit und Rassismus gegen Asylbewerber und vietnamesische Vertragsarbeiter. Auf dem Höhepunkt der Ausschreitungen zog sich die Polizei zurück, das Haus brannte und die Bewohnerinnen und Bewohner waren sich selbst überlassen. Einige retteten sich über das Dach. Erst in der Nacht zum Mittwoch, den 26. August, bekommt die Polizei die Lage in den Griff. Wie durch ein Wunder hat es keine Toten gegeben.

Seit 2017 erinnern fünf Marmor-Stelen in Rostock an die brutalen Übergriffe - fünf einzelne Mahnmale an unterschiedlichen Orten in Rostock, die an die verschiedenen gesellschaftlichen Bestandteile erinnern, die die Ausschreitungen damals befeuerten beziehungsweise nicht verhinderten: Politik, Selbstjustiz, Staatsgewalt, Medien, Gesellschaft und Empathie.

Zum 30. Jahrestag des Pogroms wurden jetzt die beiden Hausaufgänge 18 und 19 des Sonnenblumenhauses unter Denkmalschutz gestellt.


Sonnenblumenhaus in der Rostocker Mecklenburger Allee 13 bis 19 in Zahlen:

Wohnungen: 361

Bewohner: 656

Gewerbe: 16

Stellplätze: 169

Wohnfläche: 22.815,26 m²

Gewerbefläche: 1073,29 m²

Geschosse:12

Gebäudelänge: 253 m

Gebäudebreite: 12 m

Gebäudehöhe: 34 m