Corona: Alles, was WIRO-Mieter jetzt wissen müssen

21-02-11 Haupthaus Fokus

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland geht weiter in die Verlängerung. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen verständigt.

 

Seit Anfang Mai hören und lesen wir immer öfter erfreuliche Nachrichten in Sachen Corona: weniger Fälle, sinkende Inzidenz, entspanntere Situation in den Krankenhäusern, voranschreitende Impfkampagne. Und dennoch hat das Virus nach wie vor großen Einfluss auf das Leben in Rostock. Denn die Pandemie stellt weiter eine erhebliche Gefahr dar. Um die Gesundheit unserer Mieter und Mitarbeiter sowie den positiven Trend nicht zu gefährden, hält die WIRO an den Schutzmaßnahmen fest.

Unsere KundenCenter und Mieterbüros bleiben geschlossen. Dennoch sind alle Ansprechpartner im Wohnungsunternehmens während der Geschäftszeiten uneingeschränkt erreichbar: Per Telefon, E-Mail und Fax sowie über das Online KundenCenter können Mieter wie gewohnt Kontakt aufnehmen.

Besichtigungstermine für Wohnungsinteressenten sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands möglich: Termine mit den WIRO-Vermietern vereinbaren Sie bitte unter 0381 4567-4567.

Die Kassenautomaten der KundenCenter Groß Klein und Evershagen sind geschlossen. Die kontaktlose Einzahlung ist an den Kassenautomaten der KundenCenter Reutershagen, Toitenwinkel, in der Magnet-Passage in Lütten Klein und sowie im WIRO-Bürohaus in der Langen Straße möglich.

Von den aktuell geltenden Schließungen sind auch das WIROtel auf der Warnemünder Mittelmole für touristische Zwecke und teilweise die WIRO-Sportstätten sowie das öffentliche Schwimmen in der WIRO-Schwimmhalle Gehlsdorf betroffen.

Das WIROtel Mittelmole öffnet am 7. Juni zunächst für Einheimische, am 14. Juni für Reisende aus ganz Deutschland. Alle, die doppelt geimpft oder genesen sind, dürfen ohne Test anreisen. Für alle anderen gilt eine Testpflicht bei der Anreise - auch für Kinder ab dem Schulalter. Hinzu kommt, dass man sich vor Ort weitere zwei Mal pro Woche testen muss. Ausnahmen gibt es dabei für Geimpfte und für Genesene. Auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten weiterhin. Die Landesregierung hat angekündigt, einzelne Schritte vorzuziehen, sofern sich die Corona-Zahlen besser entwickeln als die Prognosen.

Schwimmsteg-Anlagen: Vom 21. Mai an können Dauernutzer ihren Bootsliegeplatz wieder nutzen, wenn sie entweder ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sind.