Wer zahlt?

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Foto: DOMUSIMAGES

Was wir ständig benutzen, geht irgendwann kaputt. Wasserhähne, Lichtschalter, Fenstergriffe. Anders als bei größeren Instandhaltungen in der Wohnung zahlt für Bagatellschäden der Mieter. Wohnungsverwalterin Sarah-Sophie Böttcher erklärt, wie es bei der WIRO läuft.

Was sind Bagatellschäden?
Der Name ist Gesetz: Kleinigkeiten fallen unter die Kleinreparatur-Klausel im Mietvertrag. Dinge, die Mieter häufig anfassen und benutzen – und die dann leider auch abnutzen. Also Fenster- und Türgriffe, Duschköpfe und -schläuche, Wasserhähne, Lichtschalter, Thermostate, Steckdosen. Schäden an Kabeln oder Rohren, die in der Wand verlaufen, fallen nicht darunter. Defekte im Haus außerhalb der Wohnung auch nicht.

Wer zahlt?
In aktuellen WIRO-Mietverträgen ist es so geregelt: Einzelrechnungen bis 100 Euro netto zahlt der Mieter. Kostet die Reparatur mehr, fällt sie unter die Instandhaltung und geht komplett aufs Wohnungsunternehmen. Die Kostengrenze hat sich im Laufe der Zeit verändert, kann bei älteren Mietverhältnissen abweichen. Die Wohnungsverwalterin empfiehlt Mietern: »Lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, was gilt.« So fehlt die Klausel in alten Verträgen aus DDR-Zeiten teilweise ganz und gar. Auch wichtig: Es gibt eine gesetzliche Obergrenze für alle Kleinreparaturen, die innerhalb eines Jahres anfallen. Zusammen dürfen sie 8 Prozent der Jahreskaltmiete nicht überschreiten.

Wer beauftragt die Reparatur?
Das ist Sache des Vermieters. Mieter sind jedoch verpflichtet, Schäden in der Wohnung so schnell wie möglich beim WIRO-KundenCenter zu melden. »Es geht darum, größeren Schaden abzuwenden.« Der Wohnungsverwalter beauftragt einen Handwerker. Die WIRO hat für alle Gewerke feste Rahmenvertragspartner.

Können Mieter selbst Hand anlegen?
Besser nicht, rät Sarah-Sophie Böttcher. Die Reparatur muss fachmännisch erfolgen. Spätestens beim Auszug fällt Pfusch auf. Ausgenommen sind unproblematische Arbeiten. »Den defekten Duschkopf können Mieter gegen ein vergleichbares Modell auch selbst auswechseln.«