Wohn-Lexikon

Wissenswertes rund um die Wohnfühlgesellschaft direkt zur Hand.

Wir wollen, dass jeder einen Platz zum Wohlfühlen findet. Sie suchen eine passende Wohnung? Sie haben als Mietende Fragen an uns, wollen ein wichtiges Detail klären: Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen helfen Ihnen, nichts zu übersehen.

 

Hausbesuch

Der Mieter entscheidet, wer in seine Wohnung darf oder nicht. Auch Wohnungsverwalter brauchen die Zustimmung des Mieters. Ein Hausbesuch muss laut aktueller Rechtsprechung anlassbezogen sein. Anlässe können sein:

  • konkrete Anhaltspunkte für drohende Schäden,
  • begründeter Verdacht der vertragswidrigen Nutzung (z. B. unerlaubte Haustierhaltung),
  • Kontrolle der regelmäßig vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen.
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