Direkte Zentrumslage! Einzelhandels-/Dienstleistungsfläche in Rostock-Stadtmitte
Lange Str. 25
- Kaltmiete:
- 805,00 €/Monat
- Nebenkosten:
- 180,00 €/Monat
- Kaution:
- 2415,00 €
- Fläche:
- 80,74 m2
- Gewerbetyp:
- Büro
- Verfügbarkeit:
- 01.07.2024
- Objektnr.:
- 01/5098.0002.4014
Objektbeschreibung
Hell. Freundlich. Diese attraktive Gewerbefläche mit 80,74 m² befindet sich im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mitten im Rostocker Stadtzentrum. Sie eignet sich perfekt für Einzelhändler oder Dienstleister, denn ganz in der Nähe liegt die Fußgängerzone mit den Flanier- und Einkaufsmeilen „Kröpeliner Straße“ und "Lange Straße".
Panoramaschaufenster garantieren Ihnen maximale Sichtbarkeit und bestmögliche Präsentation. Der großzügige Verkaufsraum bietet Ihnen genügend Platz für Ihr individuelles Konzept und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Objekt wird weiß gestrichen mit Fliesenfußboden und einer Grundausstattung an Steckdosen übergeben.
Ausstattung
Panoramaschaufenster, großer Verkaufsraum, separate Toilette, Wasseranschluss für die Möglichkeit einer Pantryküche
Lage
Die Hafen- und Universitätsstadt Rostock ist mit mehr als 200.000 Einwohnern die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und der wirtschaftliche, kulturelle und touristische Hotspot der gesamten Region. Dank eines stetigen Einwohnerzuwachses hat sich Rostock zur attraktivsten Einkaufsstadt Mecklenburg-Vorpommerns entwickelt. Die Lange Straße ist die direkte Parallelstraße der Einkaufs- und Flaniermeile „Kröpeliner Straße“, wodurch die Fläche dank der zahlreichen Laufkundschaft der ideale Standort für Einzelhändler oder Dienstleister ist.
Direkt vor dem Objekt haben Sie die Möglichkeit zum Be- und Entladen. Öffentliche Stellplätze stehen für PKWs in der Umgebung zur Verfügung. Zwei Straßenbahnhaltestellen für mehrere Straßenbahnlinien und Parkhäuser befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Energieausweis
Art: | Energiebedarfsausweis |
Baujahr: | 1954 |
Die Preise sind ohne bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Energieausweis, Strombedarf sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.