Miete, Betriebs- und Wohnkosten
Die Monatsmiete sollte in etwa ein Drittel des Netto-Gesamteinkommens nicht überschreiten. Ist das Einkommen niedriger, ist ein Schuldbeitritt durch einen Dritten Voraussetzung für den Mietvertrag. Das bedeutet: Die schuldbeitretenden Personen, oft Eltern oder Großeltern, haften für die anfallenden Kosten. Das Einkommen der Schuldbeitretenden muss ausreichend hoch sein, um die Lebenshaltungskosten des Mieters und die Höhe der Mietkosten abdecken zu können.
Wer Bürgergeld bezieht, muss spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Hanse-Jobcenters Rostock vorlegen, dass die Miete übernommen wird.
Rechenbeispiel für eine 2-Zimmer- Wohnung, zirka 50 m², pro Monat:
Grundmiete | 350 € | |
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Vorauszahlung der allgemeinen Betriebskosten | 100 € | |
Vorauszahlung der Heiz- und Warmwasserkosten | 50 € | |
Gesamtmiete: | 500 € |
PLUS:
Strom | 60 € | |
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Haftpflicht/Hausrat | 15 € | |
Rundfunkbeitrag (GEZ) | 19 € | |
Telefon/Internet | 20 € | |
Insgesamt | 614 € |