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KundenCenter
Forderungsmanagement
Warnowallee 21/22, Lütten Klein
Telefon: 0381.4567-3410
Mo, Di, Mi 9 – 12 Uhr, Di 13 – 18 Uhr,
Do 14 – 18 Uhr, Fr nach Vereinbarung
Mietschulden
2013 |
WIRO
spezial
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Reden ist das A und O
Mietschulden. Wer sie hat, redet oft nicht drüber und macht so alles
nur noch schlimmer. Mietrückstände sind Fälle für das KundenCenter
Forderungsmanagement. Die WIRO-Mitarbeiter sind Spezialisten für Zah-
len – und sie haben immer den Menschen dahinter im Blick.
Gründe für Mietschulden gibt es viele. „Der Arbeitgeber zahlt nicht pünkt-
lich, der Job geht verloren, beim Renteneintritt kann der Lebensstandard
nicht gehalten werden, der Partner zieht aus oder verstirbt plötzlich. Jeden
kann es treffen“, weiß Susan Burmeister, Leiterin vom Forderungsmanage-
ment der WIRO. Wer den Kopf in den Sand steckt, macht alles nur noch
schlimmer. Zu viel steht auf dem Spiel: Schon nach zwei Monaten droht die
fristlose Kündigung.
Mietern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, empfiehlt Susan Burmeis-
ter, sich sofort an die WIRO zu wenden. „Reden ist das A und O. Gemeinsam
finden wir eine Lösung, die die finanziellen Gegebenheiten berücksichtigt.“
Die Fachleute vermitteln an die richtigen Ämter und vereinbaren Ratenzah-
lungen. Auch der Umzug in eine günstigere Wohnung kann eine Lösung sein.
Dabei gilt: Die Miete darf nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausma-
chen, damit sie in einem angemessenen Verhältnis zum Haushaltseinkom-
men steht.
Nicht immer ist ein Umzug in eine günstigere und kleinere Wohnung not-
wendig. Oft reicht es schon aus, das Einkommen durch Wohngeld aufzu-
stocken. „Manchmal dauert der finanzielle Engpass ja nur ein paar Wochen
oder Monate, bei einer längeren Krankheit zum Beispiel.“ Wenn das Haus-
haltsnettoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, gibt es eine
reale Chance auf Wohngeld. Ist die Miete dann immer noch zu hoch oder
fordert das Jobcenter zum Umzug auf, hilft die WIRO bei der Suche. „Uns ist
viel daran gelegen, gerade Familien mit Kindern, Behinderte oder ältere
Menschen in ihrem sozialen Umfeld zu halten.“
Miete verpflichtet
Wer eine Wohnung mietet, verpflichtet sich zur
pünktlichen Zahlung. Im Bürgerlichen Gesetz-
buch steht: Am 3. Werktag ist die Miete fällig.
Danach muss der Vermieter nicht einmal mah-
nen. Schon beim zweiten Mietausfall darf er die
Wohnung fristlos kündigen, eine Räumungskla-
ge ist der letzte Schritt. Zu den Mietrückständen
kommen Verzugszinsen, Kosten für Mahnungen,
Gericht und Gerichtsvollzieher. Alle Auslagen trägt
am Ende der Mieter.
Bei Zahlungsproblemen sind die Mitarbeiter vom
Forderungsmanagement die richtigen Ansprech-
partner. Mieter sollten rechtzeitig, ambesten schon
vor der ersten Mahnung, einen Termin vereinba-
ren. Auch der Wohnungsverwalter hilft weiter.
Auch hier gibt es Hilfe:
WIRO-Sozialberater
Groß Klein, Lichtenhagen, Schmarl,
Warnemünde, Dierkow, Toitenwinkel:
Jens Rosentreter, Tel. 0381.4567- 3107
Evershagen, Lütten Klein:
Annegret Geske, Tel. 0381.4567-3207
Stadtmitte, Südstadt, Reutershagen, Hansaviertel:
Gabi Kretschmer, Tel. 0381.4567- 3307
Oft wissen Menschen in finanziellen
Notsituationen nicht, welche Hilfen sie
in Anspruch nehmen können.
Das KundenCenter Forderungsmanage-
ment findet Wege, um Mietrückstände
abzubauen.
Foto: Jens Scholz
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