Heinkelmauer: WIRO hat weder Gutachten noch Abriss beantragt

Wenige Tage nach Bekanntwerden des Bauzustandes der Rostocker Heinkelmauer hat sich eine falsche Faktenlage etabliert. Richtig ist: Die WIRO hat weder ein Gutachten zum Zustand des Denkmals in Auftrag gegeben noch dessen Abriss beantragt.

Die denkmalgeschützte und baufällige Heinkelmauer an der Lübecker Straße sorgt derzeit für Diskussionen. Sie ist ein Relikt der ehemaligen Heinkel-Flugzeugproduktion, die die Hansestadt über mehrere Jahrzehnte hinweg prägte und nun abgerissen werden soll. Das sieben Hektar große Werftdreieck, auf dem das Bauwerk steht, hat die kommunale Wohnungsgesellschaft WIRO im Oktober 2014 gekauft.

Wenige Tage nach Bekanntwerden des Bauzustandes der Heinkelmauer Anfang Februar hat sich eine falsche Faktenlage etabliert. Richtig ist: Die WIRO hat weder ein Gutachten zum Zustand des Denkmals in Auftrag gegeben noch dessen Abriss beantragt.

Auftraggeber des Gutachtens ist der Verkäufer des Grundstückes, die Krieger Grundstück GmbH. Der Auftrag für das Gutachten wurde zu einem Zeitpunkt erteilt, an dem es noch keinerlei Vorgespräche oder Verhandlungen über den (Ver-)Kauf des Werftdreiecks mit der WIRO gab.

Die WIRO wurde von der Krieger Grundstück GmbH und den zuständigen Ämtern über das Ergebnis des Gutachtens und den in der Folge gestellten Antrag auf Abriss informiert.

Von der Brache zum Wohngebiet
Auf dem Gelände des Werftdreiecks plant die WIRO den Bau eines neuen Wohngebietes. Am 4. Februar wurden bei einer Einwohnerversammlung gemeinsam mit dem Ortsamt Mitte und dem Stadtplanungsamt die Pläne für die Bürgerbeteiligung und den städtebaulichen Wettbewerb vorgestellt. Ziel der WIRO ist es, von Beginn an eine transparente Bürgerbeteiligung zu initiieren. Dafür soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, das mehrere Bürgerforen organisiert und alle Informationen, Vorschläge und Entscheidungen auf einer Internetseite öffentlich dokumentiert.

Die WIRO ist sich des industrie-historischen Erbes des Standortes bewusst. Die Frage, wie man seiner Bedeutung gerecht werden wird, ist bereits Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses und wird auch ein wichtiger Diskussionspunkt in der Bürgerbeteiligung und im städtebaulichen Wettbewerb sein. Ein Beispiel dafür könnte sein, Teile der Mauer zu erhalten und in die spätere Bebauung zu integrieren. Dies wäre eine konkrete Aufgabe für Planer und Architekten.