Ein Umzug steht an – und damit die Rückgabe der alten Wohnung an den Vermieter. Was ein Mieter vor dem Auszug erledigen muss, kommt auf seinen Mietvertrag an.
Ab heute ist die neue Broschüre „Informationen zum Wohngeld“ in allen Wohngeldbehörden im Land, auf Bestellung beim Bauministerium und auch online unter www.em.regierung-mv.de/wohngeld für Bürgerinnen und Bürger verfügbar.