Wohn-Lexikon

Wissenswertes rund um die Wohnfühlgesellschaft direkt zur Hand.

Wir wollen, dass jeder einen Platz zum Wohlfühlen findet. Sie suchen eine passende Wohnung? Sie haben als Mietende Fragen an uns, wollen ein wichtiges Detail klären: Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen helfen Ihnen, nichts zu übersehen.

 

Kalte und warme Betriebskosten

Zu den „kalten" Betriebskosten gehören: Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Aufzüge, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Grundsteuer, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung und Hauswart.

Zu den „warmen" Betriebskosten zählen Heizkosten und Warmwasserkosten. Eine Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.

Die Abrechnung für ein Kalenderjahr bekommen Mieter im Laufe des Folgejahres. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres kündigen und ausziehen.

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