Wohn-Lexikon

Wissenswertes rund um die Wohnfühlgesellschaft direkt zur Hand.

Wir wollen, dass jeder einen Platz zum Wohlfühlen findet. Sie suchen eine passende Wohnung? Sie haben als Mietende Fragen an uns, wollen ein wichtiges Detail klären: Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen helfen Ihnen, nichts zu übersehen.

 

Bagatellschäden

Was wir ständig benutzen, geht auch mal kaputt. Kosten zur Beseitigung von Bagatellschäden müssen Mieter selbst tragen. Im Mietvertrag ist geregelt, in welchem Umfang Mieter die Reparaturkosten für defekte Lichtschalter, Steckdosen, Schäden an Fenster- oder Türverschlüssen, Heiz- und Kocheinrichtungen oder andere Kleinstreparaturen bezahlen müssen. Fallen mehrere Reparaturen innerhalb eines Jahres an, darf die Rechnungssumme insgesamt 100 Euro oder maximal acht Prozent der Jahresgrundmiete nicht übersteigen.

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