Wohn-Lexikon

Wissenswertes rund um die Wohnfühlgesellschaft direkt zur Hand.

Wir wollen, dass jeder einen Platz zum Wohlfühlen findet. Sie suchen eine passende Wohnung? Sie haben als Mietende Fragen an uns, wollen ein wichtiges Detail klären: Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen helfen Ihnen, nichts zu übersehen.

 

Miete, Betriebs- und Wohnkosten

Die Monatsmiete sollte in etwa ein Drittel des Netto-Gesamteinkommens nicht überschreiten. Ist das Einkommen niedriger, ist ein Schuldbeitritt durch einen Dritten Voraussetzung für den Mietvertrag. Das bedeutet: Die schuldbeitretenden Personen, oft Eltern oder Großeltern, haften für die anfallenden Kosten. Das Einkommen der Schuldbeitretenden muss ausreichend hoch sein, um die Lebenshaltungskosten des Mieters und die Höhe der Mietkosten abdecken zu können.

Wer Bürgergeld bezieht, muss spätestens zum Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Hanse-Jobcenters Rostock vorlegen, dass die Miete übernommen wird.


Rechenbeispiel für eine 2-Zimmer- Wohnung, zirka 50 m², pro Monat:

Grundmiete350 €
Vorauszahlung der allgemeinen Betriebskosten   100 €
Vorauszahlung der Heiz- und Warmwasserkosten50 €
Gesamtmiete:500 €

PLUS:

Strom    60 €
Haftpflicht/Hausrat15 €
Rundfunkbeitrag (GEZ)19 €
Telefon/Internet20 €
Insgesamt614 €
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