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Fragen und Antworten
Bedingungen für einen Mietvertrag
Welche Grundlagen bzw. Voraussetzungen muss ich erfüllen, um bei der WIRO eine Wohnung anmieten zu können?
Es gibt mehrere Punkte, die bei der Vergabe von Wohnungen zu beachten sind. So werden alle Kunden bei der WIRO als Wohnungssuchende vorab registriert. Dabei erfolgen eine Abfrage nach den Wünschen des Kunden sowie die Aufnahme von Daten zur jetzigen Lebenssituation. Die entsprechenden Angebote werden dann dem Kunden unterbreitet. Vor Abschluss eines Mietvertrages erfolgt noch eine Bonitätsprüfung die zwingend erforderlich ist. Bedenken Sie bitte, dass sich im Regelfall mehrere Interessenten um dieselbe Wohnung bemühen, so dass leider nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg führen kann.
Betriebskostenabrechnung
Bis wann muss die Betriebskostenabrechung erstellt werden?
Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter vorliegen.
Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2009: Die Abrechnungen muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2010 vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.
Courtage bzw. Vermittlungsgebühr
Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage fällig?
Nein! Wir vermieten courtagefrei. Egal, ob Sie bei der WIRO eine Wohnung, ein Gewerbeobjekt oder einen Stellplatz anmieten - Sie zahlen keine Courtage (Vermittlungsgebühr).
Gewerbe-Immobilien
Vermieten Sie auch Gewerbe-Immobilien?
Ja! Die WIRO bietet unterschiedliche Gewerbeflächen in ganz Rostock an: Egal für welche Branche Sie Räumlichkeiten suchen, unser Angebot ist vielfältig. Informieren Sie sich hier über unseren Suchassistenten, ob das Passende für Sie dabei ist! Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie individuell. Telefon: 0381.4567-2222
Hausmeister
Gibt es in allen Objekten Hausmeister?
Nein! Nur in unseren Hochhäusern und in größeren Wohnanlagen sind WIRO-Hausmeister tätig. Diese sind hier für Sauberkeit und Ordnung zuständig. Kleinstreparaturen werden vom WIRO-Bauservice oder von anderen Fachfirmen vorgenommen.
Hundehaltung
Was muss bei der Hundehaltung in WIRO-Wohnungen beachtet werden?
Die Haltung von Hunden muss grundsätzlich durch die WIRO genehmigt werden. Dafür sind eine tierärztliche Bescheinigung über die Rasse und der Nachweis über eine besondere Haftpflichtversicherung vorzulegen. Außerdem muss eine objektbezogene Prüfung erfolgen, ob die Hundehaltung möglich ist.
Achtung: In Hoch- und Würfelhäusern wird keine Genehmigung erteilt.
Internetangebot
Wie oft werden die Wohnungsangebote auf Ihrer Internetseite aktualisiert?
Unsere Wohnungsangebote im Internet werden täglich aktualisiert. Bereits vermietete Wohnungen werden sofort aus dem Angebot entfernt.
Junges Wohnen
Hat die WIRO auch Wohnungen bzw. Zimmer für junge Leute?
Ja! Auch für junge Leute hat die WIRO die passenden Angebote: Wohnungen für Singles oder WGs, Zimmer in den beiden WIROtels, Sonderkonditionen für junge Leute mit U27 und Semesterwohnen. Möchten Sie mehr erfahren, dann erhalten Sie einen Überblick unter »Mieten/Eigene Bude .
Kabelfernsehen
Verfügen alle WIRO-Wohnungen über Kabelfernsehen?
Ja! Alle WIRO-Wohnungen sind an das Netz von Kabel Deutschland (infocity) angeschlossen. Damit kommen alle Mieter in den Genuss von deutlich mehr Fernsehprogrammen, sowie preisgünstigen Internet- und Telefonangeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von www.infocityrostock.de.
Bei Ausfall oder Empfangsstörungen wenden Sie sich bitte an: (0381) 44 87 87
Kaution
Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?
Ja. WIRO-Mieter hinterlegen bei Vertragsabschluss die gesetzlich vorgegebenen drei Nettokaltmieten.
Für die Dauer der Kautionshinterlegung erhalten Sie auf den Betrag die marktüblichen Zinsen.
KundenCenter
Wie viele KundenCenter haben Sie und wo befinden sich diese?
Für Ihre Fragen rund um Wohnung und Wohnanlage stehen acht WIRO KundenCenter an unterschiedlichsten Standorten bereit.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie im Bereich Meine WIRO
Kündigung
Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen und von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten.
Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem Wohnungsverwalter.
Notdienst
Wen rufe ich an, wenn ich einen Notfall (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall u.Ä.) melden möchte?
Wir bieten unseren Mietern einen täglichen 24h - Notdienst in folgenden Gewerken an:
Elektriker - Schlüsseldienst - Sanitär - Heizung - Klima
Die zentrale Notrufnummer lautet 49 (0) 381 45 67-44 44.
(Falls diese Nummer nicht erreichbar sein sollte, wählen Sie folgende Nummern)
Elektronotdienst 49 (0) 381 45 67-47 72
Sanitärnotdienst 49 (0) 381 45 67-47 70
Heizungsnotdienst 49 (0) 381 45 67-47 73
Gasnotdienst 49 (0) 381 45 67-47 71.
Den Schlüsselnotdienst erreichen Sie grundsätzlich über 0381 4567-4620.
Allgemeine Reparaturaufträge der Mieter werden über die KundenCenter der entsprechenden Stadtteile Montag - Freitag in der Zeit von 07.00 - 18.00 Uhr ausgelöst.
Pkw-Stellplätze/Garagen
Kann ich bei der WIRO einen Stellplatz anmieten?
In allen Rostocker Stadtteilen haben wir Stellflächen für Ihr Auto. Diese können sich direkt vor Ihrem Haus bzw. in der Umgebung Ihrer Wohnung befinden. Aktuelle Angebote finden Sie hier.
Für WIRO-Mieter ist die Anmietung unserer Stellplätze umsatzsteuerfrei. Für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In unserem Internetangebot zeigen wir Ihnen nur einen kleinen Teil unseres Gesamtangebotes. Sollten Sie individuelle Beratung wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der KundenCenter zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Rauchwarnmelder
Sind in WIRO-Wohnungen Rauchwarnmelder eingebaut?
Ja! Die Sicherheit unserer Mieter liegt uns am Herzen: Seit 2007 sind alle WIRO-Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Schönheitsreparaturen
Was ist eine fachgerechte Schönheitsreparatur?
Dies ist ein komplexes Thema. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Broschüre Schönheitsreparaturen.
Seniorenwohnungen
Hat die WIRO Seniorenwohnungen in Ihrem Bestand?
Um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden, kann die WIRO eine Vielzahl von Seniorenwohnungen anbieten. Einige Angebote finden Sie auch hier im Internet. Da dies aber auch eine sehr vielschichtige Thematik ist, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit unserem Vermietungsteam.
Kontakt:
Tel: 49 (0) 381 45 67-45 67
vermietung@WIRO.de
Wohnungsbestand
Wie viele Wohnungen hat die WIRO?
Die WIRO hat ca. 36.000 Wohnungen im Bestand.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Benutzen Sie unser » Kontaktformular. Wir helfen gern weiter!
